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Qualitätssicherung öffentlicher Bauten |
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· Betreuung unserer Kunden beim Erwerb bzw. der Errichtung öffentlicher Bauten und Gewerbeimmobilien
· Prüfung der Vertragsunterlagen (Pläne, Notarverträge, Baubeschreibungen u.ä.)
· Prüfung der Ausschreibungsunterlagen auf Plausibilität
· Führen des Schriftverkehrs für unsere Kunden mit den am Bau Beteiligten
· Formvollendetes Setzen von Terminen und Fristen und deren Überwachung
· Teilnahme an den Bauabnahmen
· Mithilfe bei der Auftragsvergabe
· Rechnungsprüfung
· Bauschadensfeststellung und Analyse / Erarbeitung eines Sanierungsplanes
· Mängelbegutachtung und Mängelbeseitigungskontrolle
· VOB und DIN-gerechte Kostenvoranschläge für die Mängelbeseitigung
· Erstellung von Gutachten und Wertgutachten
Die oben aufgeführten Arbeitsschwerpunkte erfolgen aus rechtlichen Gründen teilweise in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt.
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